lernikon.

Datenschutzerklärung

Für die Lernikon-App und für die Website lernikon.app. Stand: 19. August 2026.

Die Lernikon-App ist ein eigenständiges Produkt mit eigenem Konto, eigenem Backend und eigener Datenschutz-Verantwortlichkeit, getrennt vom Web-Produkt Lernikon Print (lernikon.de): Ein Konto oder ein Abo aus dem einen Produkt gilt nicht im anderen. Diese Erklärung beschreibt beides, die App und die Website lernikon.app. Was allein beim Aufruf der Website passiert, steht in Abschnitt 16. Die Anbieterangaben stehen im Impressum.

Stand der Dinge, offen gesagt. Die Lernikon-App ist noch in Entwicklung und noch nicht im App Store erhältlich. Diese Erklärung beschreibt deshalb genau den heutigen Stand: Was heute verarbeitet wird, steht im Präsens. Was erst mit einer späteren Version kommt (Bestenlisten, Produktanalyse, Kaufabwicklung), ist ausdrücklich als geplant gekennzeichnet und wird hier aktualisiert, bevor es startet. Vor der Veröffentlichung im App Store lassen wir diese Erklärung anwaltlich prüfen.

1. Wer ist verantwortlich

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Lernikon-App und auf der Website lernikon.app ist:

Pierce Chang
Muschelgasse 2
77955 Ettenheim
Deutschland

E-Mail: info@lernikon.de

Diese Adresse ist zugleich die Adresse für alle Datenschutzanliegen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerruf einer Einwilligung (Abschnitt 10). Vollständige Anbieterangaben nach § 5 DDG: siehe Impressum, erreichbar in der App und im Store-Listing.

Ein Datenschutzbeauftragter ist gesetzlich nicht bestellt, da die Voraussetzungen des § 38 BDSG nicht vorliegen (kein Kerngeschäft mit umfangreicher, regelmäßiger und systematischer Überwachung, keine 20 ständig mit automatisierter Verarbeitung befassten Personen).

Zuständige Aufsichtsbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW), Heilbronner Straße 35, 70191 Stuttgart (Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart).

2. Kinder-App: Die Eltern sind die einwilligende Stelle

Die Lernikon-App richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 (etwa 6 bis 16 Jahre). Alle Nutzerinnen und Nutzer sind damit minderjährig. In Deutschland liegt das Alter für eine eigene, wirksame Einwilligung in digitale Dienste bei 16 Jahren (Art. 8 Abs. 1 DSGVO, keine Absenkung durch das BDSG).

Wir bauen die App deshalb so, dass ein Erwachsener das Konto hält, die App bezahlt und in die Datenverarbeitung einwilligt. Das Kind nutzt ein Profil unter dem Elternkonto, niemals ein eigenes Konto. Wo eine Verarbeitung von Kinderdaten auf Einwilligung beruht (Art. 8 Abs. 2 DSGVO), gibt diese Einwilligung der Träger der elterlichen Verantwortung. Wir kalibrieren alle kritischen Teile der App (Daten, Gamification, Schutzschranken) am jüngsten Kind, nicht am Durchschnitt.

Eine harte Identitäts- oder Altersprüfung führen wir bewusst nicht durch: Sie wäre für dieses Produkt unverhältnismäßig und selbst ein Datenerhebungsrisiko. Der Schutz ist strukturell: Nur ein Erwachsener kann zahlen und einwilligen, und das Kind gibt keine kontaktierbaren Daten preis.

3. Welche Daten wir verarbeiten (Datenminimierung)

Wir erheben so wenig Daten wie möglich, insbesondere so wenig Kinderdaten wie möglich (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Alles, was hier nicht aufgeführt ist, erheben wir nicht.

3.1 Daten des Elternkontos (Erwachsener)

3.2 Daten des Kinderprofils (minimiert)

3.3 Was wir vom Kind ausdrücklich nicht erheben

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen

Elternkonto und Anmeldung (E-Mail, Passwort-Hash)
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Der Erwachsene ist der Vertragspartner.
Abo- und Freischaltungsstatus
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Nötig, um den gekauften Dienst geräteübergreifend bereitzustellen.
Kinderprofil (Spitzname, Klasse) und Lernfortschritt
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, für die Erbringung des vom Elternteil gebuchten Lerndienstes, im Rahmen von Art. 8 DSGVO. Der Elternteil willigt für das Kind ein. Datensparsam.
Gamification-Status (Punkte, Level, Streak, Abzeichen)
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Teil des Lerndienstes). Nur zur Motivation in der App, nie zum Profiling des Kindes für Dritte oder für Werbung.
Spielschicht (Münzen, freigeschaltete Teile, Spielfigur)
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Teil des Lerndienstes). Nur zur Motivation in der App. Die Auswahl der Spielfigur wird nie ausgewertet, nie an Dritte gegeben, nie im Elternbereich als Merkmal angezeigt und nie in eine Bestenliste übernommen. Münzen sind ausschließlich erspielbar, nicht käuflich und nicht übertragbar.
Spielzeit-Einstellung des Elternteils, gestartete Spiele und der Bestwert auf dem Gerät
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Teil des Lerndienstes), im Rahmen von Art. 8 DSGVO; für die Ablage des Bestwerts auf dem Gerät zusätzlich § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich für die Funktion, die Ihr Kind aufruft). Die Einstellung gehört Ihnen als Elternteil, liegt hinter der Elternschranke und ist jederzeit änderbar, bis hin zu null. Zum Spielstart speichern wir nur den Servertag und ein Kürzel für den Anlass, keine Spieldauer und kein Ergebnis. Beides dient allein der Begrenzung in der App: Es wird nie ausgewertet, nie an Dritte gegeben und nie in eine Bestenliste übernommen. Der Bestwert je Spiel (ab Klasse 5) liegt allein auf dem Gerät Ihres Kindes, erreicht unsere Server nicht und wird nie im Elternbereich angezeigt.
Anmeldeprotokolle (Sicherheit der Elternkonten)
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse). Unser Interesse ist die Sicherheit der Konten: fremde Anmeldeversuche erkennen, Missbrauch nachvollziehen, Störungen aufklären (Erwägungsgrund 49 DSGVO). Betrifft nur das Elternkonto, nie ein Kinderprofil. Sie können widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Hinweis im Elternbereich zur Einstiegsstufe eines Lernbereichs
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Teil des gebuchten Lerndienstes), im Rahmen von Art. 8 DSGVO. Wird aus dem vorhandenen Lernfortschritt berechnet und nicht gespeichert; gespeichert wird allein die Einstiegsstufe, die Sie selbst setzen. Der Hinweis wird ausschließlich Ihnen als Elternteil angezeigt, nie dem Kind, nie einem Dritten. Er ist keine Diagnose und keine Aussage über die Gesundheit oder die Fähigkeiten Ihres Kindes, sondern eine Aussage über die eingestellte Aufgabenstufe.
Bestenliste (nach Jahrgang getrennte Rangliste mit einem von der App vergebenen Liga-Namen, ab Klasse 5), geplant
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (elterliche Einwilligung, freiwillig, widerruflich). Noch nicht gebaut, später standardmäßig aus, nur ab Klasse 5. Den Liga-Namen vergibt die App aus einer festen Liste, Ihr Kind gibt keinen Text ein, und der Spitzname aus dem Kinderprofil wird nie veröffentlicht. Es ist eine reine Rangliste: keine Freundesliste, kein Einladungscode, keine Verbindung zwischen zwei Kindern. Siehe Abschnitt 8.
Produktanalyse, geplant
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung des Elternteils, freiwillig, nicht kind-identifizierend). Heute nicht eingeschaltet, siehe Abschnitt 7.
Absturz- und Diagnosedaten, falls eingesetzt
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (nur rein technisch und ohne Kinderdaten), sonst Einwilligung. Wir bevorzugen aggregierte, nicht identifizierende Berichte.
Kaufaufzeichnung (Nachweis)
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Pflicht). Nur die Kaufaufzeichnung selbst. Umsatzsteuer und Beleg übernimmt der Store (Abschnitt 6.4).

Wir stützen die Verhaltensverfolgung oder das Profiling eines Kindes niemals auf ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Erwägungsgrund 38 DSGVO stellt den besonderen Schutz von Kindern klar.

5. Wo die Daten liegen (EU-Hosting)

Die Daten der Kinderprofile bleiben in der EU. Das Backend der App (Datenbank, Authentifizierung, Schnittstellen) läuft als selbst gehostete Supabase-Instanz auf einem Server der netcup GmbH in einem deutschen Rechenzentrum (Nürnberg). Wir sind alleiniger Verantwortlicher; es gibt keinen gemeinsamen Datenbestand mit Lernikon Print.

Jede Datenzeile ist durch Row-Level-Security so geschützt, dass ein Kinderprofil samt aller Gamification-Daten nur über das zugehörige Elternkonto lesbar und schreibbar ist. Die App führt ausschließlich einen öffentlichen Zugriffsschlüssel mit dieser Zugriffskontrolle; der privilegierte Serverschlüssel liegt nie in der App.

6. Empfänger und Auftragsverarbeiter

Wir geben personenbezogene Daten nur an sorgfältig ausgewählte Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) und an die unten genannten eigenen Verantwortlichen weiter. Jeder von ihnen bekommt nur die Daten, die er für seine Aufgabe braucht. Daten von Kindern liegen dabei ausschließlich auf unserem Server in Nürnberg und, verschlüsselt, im Sicherungsspeicher; alle übrigen hier genannten Empfänger bekommen keine Kinderdaten.

6.1 Hosting des Backends und der Website

6.2 Transaktions-E-Mails (Kontoverwaltung)

6.3 Produktanalyse geplant

Vorgesehen ist PostHog (EU-Cloud), ausschließlich nach Einwilligung des Elternteils und ohne Kinderdaten. Heute ist keine Produktanalyse in Betrieb: Die App erhebt und sendet keine Analysedaten (Abschnitt 7). Bevor wir das einschalten, aktualisieren wir diese Erklärung.

6.4 Kauf und Abo geplant

Die App ist noch nicht im App Store erhältlich, es finden also noch keine Käufe statt. Für den späteren Verkauf gilt:

6.5 Keine Übermittlung von Kinderdaten in Drittländer

Kein Kinderdatum verlässt die EU. Heute verlässt überhaupt kein personenbezogenes Datum die EU: Hosting, Backup und E-Mail-Versand sitzen in Deutschland und den Niederlanden. Das gilt für Kinderdaten auch dann weiter, wenn später die Kaufabwicklung dazukommt: Dorthin geht ausschließlich die Kennung des Elternkontos und die Kaufinformation, nie eine Kind-Kennung. Wir prüfen jede eingesetzte Komponente daraufhin, dass sie keine Kinderdaten an Nicht-EU-Endpunkte sendet, und verifizieren das bei jeder Version erneut.

7. Analyse, Tracking-Verzicht und ATT

8. Bestenliste geplant

Diese Ebene ist noch nicht gebaut. Die App hat heute keine Bestenliste, keine Liga und keine Verbindung zwischen zwei Kindern. Wenn sie kommt, dann ausschließlich in dieser Form, die für uns verbindlich ist:

9. Speicherdauer und Löschung

10. Ihre Rechte

Als betroffene Person (und als Elternteil für Ihr Kind) haben Sie das Recht auf:

Zur Ausübung genügt eine Nachricht an die in Abschnitt 1 genannte Adresse. Das Recht auf Löschung können Sie zusätzlich selbst in der App ausüben (Elternbereich, hinter der Elternschranke); für die übrigen Rechte schreiben Sie uns.

Sie haben außerdem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (Abschnitt 1).

11. Keine automatisierte Entscheidung über Ihr Kind

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO statt: Die App trifft keine Entscheidung über Ihr Kind, die rechtliche Wirkung entfaltet oder es in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Der Lernfortschritt und die Gamification-Zähler dienen dazu, die Übungen in der App anzupassen, zur Motivation in der App beizutragen und Ihnen als Elternteil den Fortschritt Ihres Kindes zu zeigen.

Dazu gehört auch der Hinweis aus Abschnitt 3.2: Wenn ein Lernbereich über mehrere Runden am unteren Ende seiner Stufenleiter bleibt, sehen Sie das im Elternbereich, zusammen mit dem Angebot, den Einstieg für diesen einen Bereich eine Stufe tiefer zu setzen. Entscheiden tun Sie, nicht die App: Ohne Ihr Zutun ändert sich nichts, die Einstellung liegt hinter der Elternschranke, und Sie können sie jederzeit wieder zurücknehmen.

Wir bilden aus den Daten Ihres Kindes keine Verhaltenssegmente, keine Lookalike- oder Werbe-Zielgruppen, wir erstellen keine Prognose über die Entwicklung Ihres Kindes und geben kein Kinderdatum zu Marketingzwecken an Dritte weiter.

12. Speicher auf dem Endgerät

Über das für den Betrieb technisch Erforderliche hinaus greifen wir nicht auf den Speicher des Endgeräts zu und legen dort keine Informationen ab (§ 25 Abs. 2 TDDDG). Anmeldedaten (Session) liegen ausschließlich in der geräteeigenen Schlüsselbund-Verwaltung (Keychain), da sie für die Bereitstellung des Dienstes unbedingt erforderlich sind. Daneben merkt sich die App auf dem Gerät, welches Kinderprofil zuletzt ausgewählt war, damit sie beim nächsten Start wieder beim richtigen Kind landet. Optionale, nicht erforderliche Zugriffe (z. B. für eine Analyse) erfolgen nur nach Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Abschnitt 7).

13. Datensicherheit

Wir treffen technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO): verschlüsselte Übertragung (TLS), Zugriffskontrolle über Row-Level-Security auf jeder Tabelle, kein privilegierter Schlüssel auf dem Gerät, Ablage der Session ausschließlich im Keychain sowie regelmäßige, getestete Off-Site-Sicherungen der Datenbank.

14. Elterninfo in einfacher Sprache

Ihr Kind lernt in der App unter einem Profil, das Sie als Elternteil anlegen und verwalten. Wir speichern von Ihrem Kind nur einen selbst gewählten Spitznamen, die Klassenstufe, den Lernfortschritt und die Punkte, Level, Streaks und Abzeichen. Keinen echten Namen als Pflicht, kein Geburtsdatum, keine Adresse, keinen Standort, keine Fotos. Es gibt keine Werbung und kein Tracking.

Eine Bestenliste gibt es heute noch gar nicht. Wenn sie kommt, dann erst ab Klasse 5 und nur, wenn Sie sie einschalten. Ihr Kind erscheint dort mit einem Namen, den die App vergibt, etwa „Blauer Fuchs", und Ihr Kind darf so oft neu würfeln, bis einer gefällt. Nie mit seinem echten Namen, nie mit dem Spitznamen aus dem Profil, und nur neben Kindern derselben Klassenstufe. Niemand kann Ihr Kind darüber anschreiben, suchen oder hinzufügen, es gibt keine Freundesliste und keinen Einladungscode. Sie können das alles jederzeit wieder ausschalten und sich jederzeit an uns wenden, um das Profil oder das ganze Konto löschen zu lassen.

Wenn ein einzelner Lernbereich für Ihr Kind länger am unteren Ende bleibt, sagt die App Ihnen Bescheid und bietet an, diesen einen Bereich eine Stufe leichter einzustellen. Das ist keine Bewertung Ihres Kindes und keine Diagnose, sondern ein Hinweis auf die Aufgabenstufe. Ihr Kind bekommt davon nichts zu sehen, Punkte, Abzeichen und die Serie bleiben erhalten, und Sie können die Einstellung jederzeit wieder zurücknehmen.

Ihr Kind kann sich in der App eine eigene Spielfigur zusammenstellen und dafür Münzen einsetzen, die es beim Üben verdient. Die Figur besteht aus festen Bausteinen, die wir vorgeben, ohne Foto, ohne Bild-Upload und ohne Zeichenwerkzeug. Merkmale wie Hautton, Brille, Hörgerät, Kopftuch oder Rollstuhl kosten nie etwas und sind frei wählbar. Es sind Merkmale einer Spielfigur und keine Angaben über Ihr Kind: Wir werten sie nicht aus, zeigen sie niemandem außerhalb Ihrer Familie und speichern daraus nichts über Aussehen, Herkunft, Religion oder Gesundheit. Münzen kann man nicht kaufen, nur erspielen.

Wie oft Ihr Kind am Tag höchstens spielen kann, stellen Sie selbst im Elternbereich ein, bis hinunter zu ganz aus. Das ist Ihre Einstellung, keine Angabe über Ihr Kind, und Sie können sie jederzeit ändern. Damit Ihre Einstellung für den Tag greift, merkt sich die App, dass an einem Tag ein Spiel begonnen wurde, ohne Spieldauer und ohne Ergebnis. Spielen kostet Münzen, und die verdient Ihr Kind nur beim Üben; sparen darf es sie. Ab Klasse 5 merkt sich jedes Spiel zusätzlich den besten Wert Ihres Kindes, zum Beispiel den höchsten Turm. Dieser Wert bleibt auf dem Gerät, wir sehen ihn nicht, kein anderes Kind sieht ihn, und er verschwindet mit dem Profil, mit dem Konto und mit der Abmeldung. In den Klassen 1 bis 4 gibt es ihn nicht. Stellen Sie auf aus, verschwindet der Spielbereich, die Münzen und die Figur Ihres Kindes bleiben unangetastet.

15. Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir passen diese Datenschutzerklärung an, wenn sich die Verarbeitung ändert (etwa wenn ein neuer Dienst hinzukommt). Die jeweils aktuelle Fassung ist in der App und unter lernikon.app/datenschutz.html abrufbar. Wesentliche Änderungen, die eine Einwilligung berühren, holen wir gesondert ein.

16. Die Website lernikon.app

Die Website lernikon.app besteht aus wenigen festen Seiten: der Startseite, dem Impressum, dieser Datenschutzerklärung und der Seite, auf der eine bestätigte E-Mail-Adresse landet.